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In der Ålandfrage hatte die Regierung des Zaren die versprochenen Verhandlungen
mit Schweden über eine Wiederherstellung des Respekts für das
Befestigungsverbot von 1856 aufgeschoben. Im Winter 1917-18 befand sich die
Inselgruppe einschließlich der Festungen in den Händen zurückgebliebener
russischer Truppen. Die Deutschen machten im November und Dezember 1917 ein
paar Vorschläge, die völlig neue Perspektiven in der Ålandfrage eröffneten. Sie
erboten sich, Schweden zum Erwerb von Åland zu verhelfen. Die Vorschläge wurden
abgelehnt, da die schwedische Regierung es als unvereinbar mit der Neutralität
betrachtete, deutsche Hilfe zu mehr in Anspruch zu nehmen als zur
Wiederherstellung und möglicherweise Verschärfung des Befestigungsverbots von
1856.
Kurz nach Ausbruch des Bürgerkrieges in Finnland erschienen in der schwedischen
Presse jedoch Berichte über Übergriffe der russischen Truppenverbände auf die
åländische Bevölkerung. Die Åländer baten dringend um ein Eingreifen von
schwedischer Seite. Sie hatten schon im Herbst 1917 den Wunsch angemeldet, die
Ålandinseln Schweden anschließen zu dürfen. Ihre Muttersprache sei
Schwedisch,
und sie trauten der Regierung in einem selbständigen Finnland nicht zu, dass
sie der schwedischsprachigen Minderheit im Lande genügend Rücksicht
entgegenbringen würde. Die schwedische Regierung bezog keine Stellung zur Bitte
der Åländer, sondern meinte, die Frage solle bis zum Kriegsende warten. Dagegen
ergriff die Regierung die Initiative zur Evakuierung der russischen
Truppenverbände von den Ålandinseln. Gleichzeitig setzte sie durch, dass ein
paar kleinere weiße und rote Verbände, die vom finnischen Festland übergesetzt
waren, die Inseln verließen. Statt dessen entsandte die Regierung einen
schwedischen Verband von etwa 600 Mann, der den Abzug der Russen überwachen und
ihre Waffenvorräte übernehmen sollte.
Mit diesem Einsatz wurde zum ersten Mal seit 1849 ein schwedischer
Truppenverband kriegsmäßig ausgerüstet und mit Aufgaben auf fremdem Boden
betraut. Dieses Mal geschah es allerdings ohne jede Einladung von Seiten des
gastgebenden Landes. Weder das rote Volkskommissariat in Helsinki noch die
gesetzliche Regierung in Vaasa konnten irgendwelche faktische Autorität auf den
Ålandinseln ausüben. Die schwedische Regierung berief sich auf die
Notwendigkeit, schnell zu handeln, um den Frieden auf den Ålandinseln zu
gewährleisten, und unterließ es, sich mit der Regierung in Vaasa zu
verständigen. Sowohl in Finnland wie in Deutschland wurde dies als eine Art und
Weise aufgefasst, die weiße Regierung vor vollendete Tatsachen zu stellen und
die Ålandinseln, ohne deutsche Hilfe jedoch, unter Berufung auf das
Selbstbestimmungsrecht der Völker, im Alleingang Schweden einzuverleiben. Wenn
es in einigen Kreisen innerhalb der schwedischen Regierung solche Absichten
gegeben haben sollte, konnten sie auf jeden Fall nicht voll zur Ausführung
kommen. Schon im März 1918 setzten die Deutschen eigene Truppen auf den
Ålandinseln an Land, und im Mai, als der Bürgerkrieg sich seinem Ende näherte,
konnte die Regierung in Vaasa finnische Truppen nach Åland entsenden. Der
schwedische Verband wurde am 16. Mai von den Ålandinseln abgezogen.
Die schwedische Regierung nahm sich also gewisse Freiheiten, was die
Ålandinseln betrifft. Dies führte zu Misstrauen in Finnland, hatte aber sonst
keine bestehenden Folgen für die Neutralitätspolitik. Nach dem Ende des Ersten
Weltkriegs wurde die Frage der Staatszugehörigkeit der Ålandinseln bei der
finnischen Regierung zur Sprache gebracht. Es wurde aber keine Einigkeit
erzielt. Der gerade erst gebildete Völkerbund bestimmte schließlich 1921, dass
die Inseln zu Finnland gehören sollten. Finnland musste jedoch ein Abkommen mit
Schweden über Garantien für die Autonomie und die schwedische Kultur und
Sprache der Bewohner der Ålandinseln treffen. Die Erfüllung dieser Garantien
sollte vom Völkerbund überwacht werden. Der Beschluss des Völkerbundes enthielt
auch Bestimmungen, nach denen die Inseln demilitarisiert werden sollten. Das
Befestigungsverbot von 1856 wurde daher durch eine internationale Konvention
über die Ålandinseln zu einem fast vollständigen Verbot für
militärische
Anlagen aller Art oder die Stationierung von Truppen auf den Inseln erweitert.
Gleichzeitig wurden die Inseln neutralisiert, d. h. jeder Angriff oder Versuch,
die Ålandinseln zu militärischen Zwecken zu nutzen, wurde verboten.
© Krister Wahlbäck |