Seit August 2015 gilt in ganz Europa die Europäische Erbrechtsverordnung,
wonach bei Sterbefällen die Rechtsnachfolge dem Recht des Staates obliegt, in
dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hatte. Bei einem Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Schweden
hatte, gilt also schwedisches Erbrecht und die Zuständigkeit liegt bei den
schwedischen Behörden.
Im schwedischen Recht erben Ehegatten zunächst allein. Gemeinsame Kinder der
Ehegatten erben erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten
(efterarvingar). Gibt es keineKinder, erben die Eltern. Sind diese tot, tritt
an ihrer Stelle der Staat (allmänna arvsfonden). Kinder aus einer früherer Ehe
(särkullbarn) erben jedoch sofort.
Die Erbfolge lässt sich jedoch ähnlich wie in Deutschland mit einem Testament
verändern. Allerdings kann man die direkten Nachkommen nicht völlig enterben.
Die Hälfte dessen, was sie ohne Testament bekommen hätten, steht ihnen
mindestens zu und wenn das Testament dem widerspricht, können sie Einspruch
erheben und die Beträge anpassen lassen. In Schweden bringt man ein Testament
zu Papier und lässt sich die Unterschrift von zwei Personen bezeugen, die nicht
zu den Begünstigten gehören. Die Zeugen brauchen den Inhalt des Testamentes
nicht zu kennen.
Ein Testament ist in Schweden bei nicht verheirateten Paaren (sambo)
außerordentlich wichtig, denn auch wenn eheähnliche Gemeinschaften in allen die
Kinder betreffenden Belangen mit verheirateten Paaren gleichgestellt sind (etwa
die Hälfte aller schwedischen Kinder sind unehelich), beerben sie einander
nicht. Nur die Wohnung oder das Haus und der Hausrat gehen an den Partner,
sofern diese zum gemeinsamen Gebrauch angeschafft wurden. Autos, Sparguthaben
und Gegenstände zum Freizeitgebrauch (Boot, Ferienhaus) gehen an die
gesetzlichen Erben. Angesichts dessen und der Tatsache wie viele Paare nicht
verheiratet sind und wenig Sinn im Heiraten sehen, ist es erstaunlich, dass die
wenigsten wissen, dass man als unverheirateter Partner nicht erbt. Nur wenige
unverheiratete Paare haben ein Testament verfasst. Diese veraltete schwedische
Gesetzgebung aus dem Jahre 1937, die die Ehe über andere Paarbeziehungen stellt, gehört von Grund
auf reformiert. Ein von den Schlagzeilen bekannter Erbstreit der letzten Jahre,
der mit einem Testament nie entstanden wäre, ist der von Erfolgsautor Stieg
Larsson.
Stand: Juni 2018
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