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In Schweden ist das gesamte
Gesundheitswesen staatlich organisiert. Öffentliche Hospitäler gab
es in größeren Kommunen schon im Rahmen der Armenfürsorge. Das Krankenhauswesen
entwickelte sich nur sehr langsam, und auch die Zahl der niedergelassenen privat
praktizierenden Ärzte blieb – insbesondere auf dem Lande – bescheiden. Schon
1862 waren die Provinziallandtage mit der Verwaltung des bis dahin sehr ungleich
entwickelten Krankenhauswesens beauftragt worden. In der Folge wurden ihnen
immer mehr gesundheitspolitische Kompetenzen zugesprochen, so dass sie heute als
die maßgeblichen Planungs- und Koordinationsagenturen des Gesundheitswesens
gelten können. Auch die Tarifverhandlungen erfolgen zentral zwischen der Leitung
der 'Swedish Medical Association' und dem Spitzenverband der Provinziallandtage.
Das Ministerium für Gesundheitswesen und soziale Angelegenheiten sowie das
gleichnamige Reichsamt haben jedoch Richtlinien- und nachhaltig wirksame
Finanzierungskompetenzen.
Erst 1955 gab die Einführung einer allgemeinen
Krankenversicherung den Anstoß zur Expansion des Gesundheitswesens, die auch
staatlicherseits durch die Gründung zusätzlicher medizinischer Fakultäten
gefördert wurde. Die Zahl der zugelassenen Ärzte versiebenfachte sich zwischen
1947 und 1972. Dabei herrschte zunächst keine Trennung zwischen ambulanter und
stationärer Versorgung. Bei der Behandlung der Kassenpatienten waren die Ärzte
nicht an Gebührenordnungen fest gebunden; aber die Kostenerstattungen an die
Patienten richteten sich nach Höchstsätzen, von denen 75% erstattet wurden. Bei
Krankenhausaufenthalten hatten die Patienten nur eine bescheidene Gebühr zu
zahlen.
Bereits 1948 war ein Plan zur Verstaatlichung des Gesundheitswesens
gescheitert. Zahlreiche Elemente dieses Plans wurden in der Folge jedoch von den
sozialdemokratischen Regierungen, denen die Unabhängigkeit der Ärzte ein Dorn im
Auge war, schrittweise umgesetzt. 1959 wurden zunächst die Privatabteilungen in
den öffentlichen Krankenhäusern abgeschafft und die Krankenhäuser zur
ambulanten Behandlung von Kassenpatienten nach der offiziellen Gebührenordnung
verpflichtet. Dadurch erwuchs den frei liquidierenden Privatärzten eine
ernsthafte Konkurrenz.
Nach ihrem triumphalen Wahlsieg von 1968 unternahmen die
Sozialdemokraten einen weiteren Schritt in der Sozialisierung der Medizin. Die
Krankenhausärzte wurden zu öffentlichen Bediensteten und durften daneben keine
Privatpraxis führen. Für die Inanspruchnahme ambulanter Leistungen im
Krankenhaus entfiel die bisherige Form der Vorwegbezahlung und der erst
nachträglichen und zudem nur teilweisen Kostenerstattung. Gegen bescheidene
Zugangsgebühren konnten die Leistungen unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
Dadurch wurden die finanziellen Nachteile der Inanspruchnahme frei
praktizierender Ärzte noch größer. Sofern diese jedoch bereit waren, sich als
Kassenärzte registrieren zu lassen und die öffentlichen Gebührenordnungen
anzuerkennen, konnten auch sie nach dem neuen, mit nur einer geringfügig höheren
Gebühr belasteten System direkt mit den Kassen abrechnen. So wurde auf zwanglose
Weise das Gesundheitswesen nachhaltig in Richtung auf einen öffentlichen
Gesundheitsdienst hin umstrukturiert. Den Ärzteverbänden blieb wenig übrig, als
gute Miene zum bösen Spiel zu machen. Grundsätzlich blieb jedoch auch die
Möglichkeit frei vereinbarter Krankenbehandlung erhalten.
Inzwischen vollzieht
sich ein großer Teil der ambulanten Krankenversorgung in kommunalen
Gesundheitszentren. In der so genannten "vårdcentral" sind die Praxen von
zahlreichen Fachärzten und Allgemeinärzten zusammengefasst. Ihre Einrichtung erfolgte vor allem in der Absicht, die
Gesundheitsversorgung der dünn besiedelten ländlichen Gebiete zu verbessern.
Meist gibt es hier auch Notdienstärzte, so dass man auch zu ungewöhnlichen
Zeiten jemanden antrifft. Rund 90 % der schwedischen Ärzte und 50% der Zahnärzte sind nunmehr im
öffentlichen Dienst beschäftigt. Bemerkenswert ist die systematische Integration
der Pflegeleistungen in das regionale und kommunale Gesundheitswesen, auch für
die geistig Behinderten.
Eine Reform von 1985 verstärkte die Autonomie der
Provinzen mit Bezug auf die Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens, so
dass sich die regionalen Unterschiede der Gesundheitsversorgung zu vergrößern
tendieren. Vier Fünftel der Gesamtausgaben für das Gesundheitswesen wurden 1980
aus Steuermitteln finanziert, insbesondere durch eine massive von den Provinzen
erhobene einkommensproportionale Steuer, welche im Landesdurchschnitt etwa 23,6
% des steuerpflichtigen Einkommens beträgt. Dieser Steuersatz hat sich in den
letzten 25 Jahren vervierfacht. Je etwa ein Zehntel wurde durch
Versicherungsleistungen und Eigenbeiträge der Patienten finanziert.
Im Zuge der
nach 1990 eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen ist der Staatsanteil zu Lasten
der Sozialversicherung und der Eigenbeteiligung zurückgegangen. Diese
Konsolidierungsmaßnahmen können im internationalen Vergleich als sehr
erfolgreich gelten: Der 1980 noch weltweit höchste Anteil der
Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt von 9% ist bis 1992 nur um 0,15
Prozentpunkte gestiegen, was nach Irland und Dänemark die drittgünstigste
Entwicklung unter allen OECD-Staaten bedeutet. Bezogen auf das Effizienzmaß der
verhältnismäßigen Steigerung von Pro-Kopf-Ausgaben und mittlerer Lebenserwartung
schnitt Schweden zwischen 1980 und 1992 unter den OECD-Staaten am besten ab.
Da die finanziellen
Möglichkeiten stark eingeschränkt und die Kostenrestriktionen ein Muss sind,
müssen die vorhandenen Ressourcen möglichst effektiv genutzt werden. Der
Leistungsvergleich zwischen den Provinziallandtagen kann zu Verbesserungen
führen. Wegen der starken Dezentralisierung waren allerdings bis anhin häufig
keine Daten auf nationaler Ebene vorhanden. Dies wird sich jedoch bald ändern,
da das Zentralamt für Gesundheits- und Sozialwesen und der Verband schwedischer
Gemeinden und Provinziallandtage ein Modell einführen wird, mit dem die
erreichten Ziele und Ergebnisse verglichen und ausgewertet werden können.
Als Ausländer muss man in Schweden den Arztbesuch entweder komplett in bar
bezahlen oder eine Anspruchsbescheinigung seiner Krankenkasse vorlegen. Dennoch
muss man meist Zuzahlungen leisten, für die man sich durch eine
Auslandskrankenversicherung extra versichern kann.
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