Das Staatsoberhaupt
Schweden ist eine konstitutionelle Monarchie. Seit 1809 besteht Schwedens
Erbmonarchie und seit 1973 ist König Carl XVI. Gustav Staatsoberhaupt. Seit 1975
die Verfassung geändert wurde, hat der König nur noch zeremonielle und
repräsentative Aufgaben. Er hat in beratender Funktion den Vorsitz im
parlamentarischen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und kann
Sondersitzungen der Regierung zu seiner Information einberufen. Das
Staatsoberhaupt genießt Immunität und kann unter keinen Umständen wegen seiner
Handlungen oder Unterlassungen belangt werden.
Der Reichstag
Die Legislative wird vom
Reichstag ausgeübt. Er besteht aus 349 Abgeordneten wird jedes vierte Jahr
(am dritten Sonntag im September) neu gewählt.
310 dieser Abgeordneten werden in örtlichen Wahlkreisen direkt gewählt, während
39 im Verhältnis zur Gesamtstimmenzahl der Parteien ernannt werden. Eine Partei
muss mindestens 4 Prozent der gesamten im Land abgegebenen Stimmen oder 12
Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis erhalten, um bei der Mandantenverteilung
berücksichtigt zu werden und einen Platz im Reichstag zu erhalten. Diese
Sperrklausel wurde eingeführt, um eine Splitterung des Reichstages in viele
kleine Parteien zu verhindern. Das Stimmrecht bei Reichstagswahlen haben
schwedische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Schweden haben und
mindestens 18 Jahre alt sind. Wer das Stimmrecht hat, ist auch selbst in den
Reichstag wählbar. Um jedoch als Reichstagskandidat antreten zu können, muss man
zunächst ernannt, also von einer Partei nominiert werden. Der Reichstag wählt
einen oder mehrere Ombudsmänner, die die Durchführung von Gesetzen und
Verordnungen im öffentlichen Bereich zu überwachen haben. Sie haben
unbeschränkte Einsicht in alle Unterlagen, die Maßnahmen der zivilen und
militärischen
Behörden, der Justiz und anderer öffentlicher Institutionen
betreffen. Diese Aufsichtsbefugnis erstreckt sich jedoch nicht auf die
Amtsführung der Minister. Jeder Bürger kann sich mit einem dringlichen Ersuchen
um die Untersuchung von Missständen direkt an den Ombudsmann wenden, was etwa
3500 mal im Jahr geschieht.
Die Regierung
Der Ministerpräsident wird vom Reichstagspräsidenten vorgeschlagen, nachdem er
sich mit den Vertretern der Reichstagsparteien und dem Vizereichstagspräsidenten
beraten hat. Der Vorschlag wird dann im Reichstag zur Abstimmung gestellt. Wenn
nicht mehr als die Hälfte aller Abgeordneten gegen den Vorschlag stimmen, gilt
er als angenommen. Wenn der Vorschlag verworfen wird, hat der
Reichstagspräsident das Verfahren zu wiederholen und einen neuen Vorschlag
vorzulegen. Der Ministerpräsident ernennt die Minister (statsråd). Sie können
durch ein Misstrauensvotum vom Parlament gestürzt oder vom Ministerpräsidenten
entlassen werden. In der Verfassung ist eine Mindestzahl von Ministern
vorgeschrieben. Regierungssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 5
Minister daran teilnehmen. Zur Zeit sind 21 Minister im Amt. Die
Abgeordnetentätigkeit ruht während der Bekleidung eines Ministerpostens. Das
Mandat wird dann von einem Stellvertreter wahrgenommen.
Volksabstimmung
Das Volk kann auch durch eine Volksabstimmung (Referendum) Einfluss nehmen, die
gewöhnlich beratend ist. In Fragen, die das Grundgesetz betreffen, können auch
beschließende Volksabstimmungen durchgeführt werden. Folgende 6 beratende
Volksabstimmungen wurden durchgeführt:
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1922 Einführung des
Alkoholverbots
-
1955 Einführung des
Rechtsverkehrs
-
1957 Einführung einer allgem.
Zusatzrente
-
1980 zur Kernkraft
-
1994 schwedische Mitgliedschaft
in der EU
-
2003 Einführung des Euro
Die Gerichte
Die höchste gerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof und das Oberste
Verwaltungsgericht, deren Mitglieder ordentliche Richter sind. Alle anderen
Gerichte müssen mit mindestens einem ordentlichen Richter besetzt sein. Die
ordentlichen Richter sind grundsätzlich unabsetzbar und dürfen ihres Amtes nur
dann enthoben werden, wenn sie sich durch ein Delikt oder durch wiederholte oder
gröbliche Vernachlässigung ihrer dienstlichen Pflichten offenbar als untauglich
für ihr Amt erweisen, oder wenn sie aus Altersgründen oder gesundheitlichen
Gründen in den Ruhestand treten müssen. Weder der Reichstag noch die Regierung
darf bestimmen, wie ein Gericht in einem gewissen Fall zu entscheiden oder eine
Rechtsnorm auf einen Einzelfall anzuwenden hat. Anweisungen für die Gerichte
müssen somit durch Gesetz erlassen werden.
Gesetze und Verordnungen
Für die Gesetzgebung ist nur der Reichstag zuständig. Nach schwedischem
Verfassungsrecht verstehen sich Gesetze als allgemeine gesetzliche Rechtsnormen.
An erster Stelle stehen die Grundgesetze, das Thronfolgegesetz, das Pressegesetz
und seit 1992 auch das Grundgesetz über die Freiheit der Meinungsäußerung. Ein
Grundgesetz kann nur durch 2 gleichlautende Reichstagsbeschlüsse verabschiedet
oder geändert werden, wobei zwischen den beiden Beschlüssen Neuwahlen zum
Reichstag stattfinden müssen, und der zweite Beschluss vom neu gewählten
Reichstag gefasst werden muss.
Das Thronfolgegesetz
Die Sukzessionsordnung wurde 1810 angenommen, nachdem der französische
Marschall
Bernadotte zum Thronfolger ausersehen worden war. Sie enthält Vorschriften
darüber, in welcher Reihenfolge die Leibeserben Bernadottes Anspruch auf den
schwedischen Thron haben. Gemäß dem neuen
Thronfolgegesetz vom 1. Januar 1980
ist
Kronprinzessin
Victoria, das älteste Kind des Königspaares, Anwärter auf den Thron ist.
Das Pressegesetz
Das Pressegesetz stammt aus dem Jahre 1949 und gewährleistet den Schutz der
Pressefreiheit in vierfacher Hinsicht:
-
Schutz vor behördlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Drucks, der
Veröffentlichung und Verbreitung von Druckerzeugnissen.
-
Förderung der allgemeinen Unterrichtung.
-
Grenzziehung zwischen zulässigen und unzulässigen Darstellungen und ihrer
Veröffentlichung in Druckerzeugnissen.
-
Schutz vor polizeilichem bzw. bürokratischem Geist bei einem eventuellen
Einschreiten gegen einen Missbrauch der Pressefreiheit.
Außenpolitik
Schweden hält grundsätzlich daran fest, dass Übereinkünfte und andere
völkerrechtliche Normen nicht unmittelbar Bestandteil der innerstaatlichen
Rechtsordnung werden. Ebenso wie in anderen Ländern haben die nach dem zweiten
Weltkrieg einsetzenden Bemühungen um die europäische Zusammenarbeit auch in
Schweden dazu geführt, dass in die Verfassung Bestimmungen aufgenommen wurden,
denen zufolge völkerrechtliche Normen gegenüber schwedischen Staatsangehörigen
unmittelbar wirksam werden.
Sozialpolitik
Schweden entwickelte schon sehr früh eine umfassende Sozialgesetzgebung. Sie
garantiert unter anderem freie Altersversorgung, freie Krankenkasse und
kostenlose Ausbildung. Die Infrastruktur (Schulen, Straßen, Krankenhäuser und
Kindergärten) ist hoch entwickelt. Lange Zeit galt der schwedische
Sozialstaat
als Modell. Doch die sozialen Leistungen fordern ihren Preis: Schweden besitzt
die höchsten Steuersätze der Welt. In weiten Bereichen steigt die
Steuerprogression so stark, dass jede zusätzliche Krone durch die höhere
Gesamteinkommenssteuer wieder aufgefressen wird.
Rentensystem
Derzeit wird in Schweden das Rentensystem umgestellt. Die bisherige Versicherung
bestand aus einer steuerfinanzierten Grundrente, die jedem Ruheständler
unabhängig von der Höhe seines früheren Lohnes zustand. Darüber hinaus zahlten
viele Schweden in eine zusätzliche Altersversicherung ein. Da die Grundrente
nicht mehr zu finanzieren war, wird nun schrittweise eine beitragsabhängige
Versicherung eingeführt. Künftig sollen feste Beiträge von insgesamt 18,5% des
Jahreseinkommens anteilig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet werden.
Während 16% in ein Umlageverfahren zur Sicherung der Bestandsrenten fließen,
sollen 2,5% zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge genutzt werden.
Dabei wird den Versicherten eine breite Auswahl an Investments angeboten. Neben
öffentlichen Anlagen darf der Versicherte auch unter privaten wählen.
Bereits 1889 war die Sozialdemokratische Partei (SAP) gegründet worden, obwohl
angesichts des Zensuswahlrechts mit Wahlerfolgen noch nicht zu rechnen war. Mit
der Unterstützung der Liberalen zog bereits 1897 Hjalmar Branting als erster
Sozialdemokrat in den Reichstag ein und vermochte dank seiner Persönlichkeit
auch bürgerliche Kreise für die Anliegen der Arbeiter einzunehmen. Nach der
Einführung des erweiterten Wahlrechts für Männer (1909) gewannen die
Sozialdemokraten rasch an Einfluss und stellten 1920 mit Branting erstmals den
Ministerpräsidenten. Von 1933 bis 1976 waren alle Regierungen sozialdemokratisch
dominiert und auch in der Folge blieben die Sozialdemokraten die stärkste
politische Kraft in Schweden. Dabei waren die Gewerkschaften (LO) eng mit der
Sozialdemokratie verbunden. Die 1921 gegründete Kommunistische Partei konnte nie
größeren Einfluss auf die Arbeiterschaft gewinnen. Erst das Aufkommen von mit
den Arbeitergewerkschaften konkurrierenden Angestelltengewerkschaften, die sich
gegen die nivellierende Lohn- und Steuerpolitik der LO und der Sozialdemokraten
zur Wehr setzten, brachte im Zuge einer Tertiarisierung der
Produktionsstrukturen nach 1970 die Dominanz der Arbeiterbewegung ins Wanken.
Kleinere Parteien
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Sverigedemokraterna (SD)
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Socialistiska Partiet (SP)
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Sveriges Kommunistiska Parti (SKP)
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Rättvisepartiet Socialisterna
(RS)
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Centrum Demokraterna (CD) -
Allianspartiet -
Ny Framtid -
Vikingapartiet -
Stockholmspartiet -
Botkyrkapartiet -
Staffanstorpspartiet (Sp) -
Sjukvårdspartiet Västernorrland -
Framstegspartiet i Åstorp -
Akademikerpartiet i Linköping -
Bopartiet i Ludvika
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Ministerpräsidenten nach 1936
Per Albin Hansson
28.Sep 1936 - 06.Oct 1946 (SAP)
Östen Undén
06.Okt 1946 - 10.Okt 1946 (SAP)
Tage Fritiof Erlander 10.Okt 1946 - 14.Okt 1969 (SAP)
Sven Olof Joachim Palme 14.Okt 1969 - 08.Okt 1976 (SAP)
Thorbjörn Fälldin 08.Okt 1976 - 13.Okt 1978
(C)
Ola Ullsten
13.Okt 1978 - 09.Okt 1979 (Fp)
Thorbjörn Fälldin 09.Okt 1979 - 07.Okt 1982
(C)
Sven Olof Joachim Palme 07.Okt 1982 - 28.Feb 1986 (SAP)
Ingvar Gösta Carlsson 28.Feb 1986 - 03.Okt 1991 (SAP)
Carl Bildt
03.Okt 1991 - 07.Okt 1994 (M)
Ingvar Gösta Carlsson 07.Okt 1994 - 20.Mar 1996 (SAP
Göran Persson 21.Mar
1996 - 05.Okt 2006
(SAP)
Fredrik Reinfeld 06.Okt 2006 -
(M)
Wahlergebnisse: Riksdagsval, Landstingsval,
Kommunfullmäktigval
Politische Lage
Das Charakteristikum des politischen Klimas in Schweden seit 1932 ist seine
Stabilität, und als noch beständiger hat sich das Spektrum der Parteien
erwiesen. Von 1918 bis zur Wahl von 1994 haben entscheidende Änderungen nicht
stattgefunden. Ähnliches gilt auch für die Wählerschaft. Eine zunehmende
Bereitschaft zum Wechsel haben in den letzten Jahren allenfalls die Bürgerlichen
zu spüren bekommen. Viele Beschlüsse sind im Geiste der Kompromissbereitschaft
zustande gekommen. Immer wieder haben die Parteien ihren Willen "zu breiten
Lösungen" bekundet in diese auch in parlamentarischen Kommissionen erarbeitet,
so etwa im Hinblick auf Landesverteidigung, Außenpolitik und Verfassungsreform.
In den meisten westeuropäischen Ländern haben die sozialdemokratischen Parteien
in den 70er und 80er Jahren einiges von ihrer Schlagkraft eingebüßt. Nicht so in
Schweden. Entscheidend beigetragen zum Erfolg haben ohne Zweifel das gute
Einvernehmen wie auch die Verquickung zwischen politischem und
gewerkschaftlichem Teil der Arbeitgeberbewegung. In der Mehrzahl der Fälle haben
die schwedischen Sozialdemokraten pragmatische Lösungen den Vorzug gegeben. In
diesem Sinne haben sie beispielsweise - im Gegensatz zum Parteiprogramm - auf
die Durchsetzung der Republik verzichtet. Ebenso wenig haben sie
Verstaatlichungen in der Wirtschaft betrieben, sondern immer wieder mit
Repräsentanten der privaten Wirtschaft kooperiert und sie unterstützt. In vielen
Angelegenheiten sind sie auf Einvernehmen mit den Bürgerlichen bedacht gewesen.
Anders als in den 40er und 50er Jahren vielfach vorausgesagt, ist es den
Sozialdemokraten in Schweden gelungen, Gruppen außerhalb der Arbeiterklasse
anzuziehen, ohne an Rückhalt in derselben zu verlieren.
Tendenzen
Lange Jahre hat Schweden unter sozialdemokratischer Herrschaft gestanden. In
den Augen vieler Beobachter ist es auch ein sozialistisches Land. In gewisser
Hinsicht trifft das auch zu. Nach den Maßstäben anderer westlicher Demokratien
ist der öffentliche Sektor Schwedens ungewöhnlich hoch. Nicht nur Bahn, Post
und Fernmeldewesen sind staatlich, sondern auch ein großer Teil der
Energieerzeugung und Einrichtungen der Infrastruktur. Träger der sozialen
Leistungen wie Bildungs- und Gesundheitswesen und Sozialhilfe ist ebenfalls der
öffentliche Sektor.
Andererseits befindet sich die Wirtschaft des Landes zu rund 90% in privater
Hand. Eine unternehmensfreundliche Politik war und ist ein durchgehender Zug
sozialdemokratischer Regierungen.
Im Rückblick auf die vergangenen Jahrzehnte lässt die schwedische Gesellschaft
positive wie auch negative Tendenzen erkennen in Bereichen, die gemeinhin mit
Vorstellungen vom "schwedischen Modell" in Verbindung gebracht werden.
-
Die Klassengegensätze sind gering geworden in der schwedischen Gesellschaft.
Eine solidarische Lohnpolitik und die progressive Besteuerung haben die
Einkommen stark nivelliert. Bei der Vermögensbildung dagegen sind die
Unterschiede beträchtlich und in den letzten 10 Jahren eher noch größer
geworden.
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In der Welt der Arbeit ist die Kluft zwischen den Geschlechtern deutlich
schmaler geworden. Fast ebenso viele Frauen wie Männer stehen im Erwerbsleben,
doch arbeiten die Frauen unter anderen Bedingungen. Bei den unqualifizierten
und Teilzeit-Arbeitsplätzen sind sie überpräsentiert. In den Spitzenpositionen
dominieren weiterhin die Männer.
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Arbeiterkinder haben in den gehobenen Bildungswegen weit bessere Chancen als
früher. Die wirtschaftlichen Barrieren sind weitgehend beseitigt. Einen
gewissen Vorsprung aus Gründen der Tradition und der sozialen Herkunft haben
Kinder der Ober- und Mittelschichten aber immer noch.
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Die Schweden sind politisch aktiver geworden. Die Wahlbeteiligung erreicht fast
90%, und die Bürger nehmen in verschiedener Weise an Angelegenheiten des
Gemeinwesens teil. Die Politik ist die Domäne von Männern der Altersgruppe von
40 bis 60 Jahre.
In den 80er Jahren entbrannte, ausgelöst durch die davoneilenden Kosten, eine
heftige Diskussion um den sozialen Wohlfahrtsstaat. Es müsste doch, hieß es,
billigere Lösungen als die vom Staat angeboten geben. Hinzu kommen die nicht
von der Hand zu weisenden Schwachpunkte der öffentlichen Leistungen. Die 80er
und 90er Jahre hindurch ist die Kritik am öffentlichen Sektor lauter geworden,
hat die Aufnahmebereitschaft für alternative Lösungen zugenommen.
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