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Der GAU (größter anzunehmender Unfall) oder Super-GAU (GAU, der über den
schlimmsten "Auslegungsstörfall" hinausgeht) im Atomkraftwerk in Tschernobyl hat
die Weiträumigkeit des Schadstofftransports durch die Luft breiten Schichten der
Bevölkerung vor Augen geführt. Die dabei freigewordenen radioaktiven Schadstoffe
wurden vom Wind in Richtung Russland und Skandinavien geweht. Dabei wurde nicht
nur die Umgebung des Reaktors verseucht, sondern ist es auch in Mitteleuropa und
Skandinavien zu derart erhöhten Radioaktivitätswerten der Luft und des Bodens
gekommen, dass sich unter Zugrundelegung der Werte der Strahlenschutzverordnung
die gesamte Bevölkerung Münchens Anfang Mai 1986 mehrere Tage außerhalb der
Häuser nur in Schutzkleidung hätte bewegen dürfen. Vor allem waren frei lebende
Tiere wie Elche und Rentiere
und Pilze in unbearbeiteten Böden besonders betroffen. In Lappland fürchteten damals
ca. 40.000 Sami, die größtenteils von der Rentierzucht leben, um ihre Existenz.
Darüber hinaus wurde der „Fall-Out“ dieser Reaktorkatastrophe sowohl in Japan
als auch in den USA festgestellt.
Der Unfall im Reaktor von Tschernobyl hat
damit globale Ausmaße angenommen. Die Folgen des Unfalls sind bis heute nicht
abzusehen. Mehr als 100.000 Menschen mussten in der damaligen Sowjetunion
evakuiert werden und eine Fläche von 40.000 km2 ist auf Jahrzehnte hinaus
unbewohnbar geworden. Darüber hinaus wird in der ehemaligen Sowjetunion gegenwärtig
verzweifelt versucht, zu verhindern, dass es in der Gegend um Tschernobyl
regnet. Trotzdem wird als Folge des Unfalls ein Ansteigen der Radioaktivität in
der Ostsee befürchtet. In der Bundesrepublik Deutschland sind die in Zukunft
auftretenden Gesundheitsschäden für die Bevölkerung nicht absehbar. Ein
Ansteigen des Krebsrisikos ist jedenfalls sicher; unsicher ist nur das Ausmaß.
Auch die wirtschaftlichen Folgen sind noch nicht abzusehen. Die Bundesrepublik
Deutschland hat bis Ende Juni 1986 mehr als 100 Millionen Mark als Ausgleich für
Schäden bezahlt, die deutsche Landwirte durch den Reaktorunfall erlitten haben.
Der Wahnsinn hat also Methode. Durch den Reaktorunfall wurden Lebensmittel
verseucht. Diese verseuchten Lebensmittel sind selbstverständlich für den
Verzehr nicht geeignet. Gleichwohl jedoch werden die betroffenen Konsumenten
dieser verseuchten Lebensmittel als Steuerzahler in vollem Umfang herangezogen.
Der Schaden wird damit auf die Allgemeinheit verlagert. Die Bundesregierung hat
keinerlei Bemühungen unternommen, das Verursacherprinzip durchzusetzen und die
Schäden bei der ehemaligen Sowjetunion geltend zu machen, obwohl hierfür das Völkerrecht
durchaus Möglichkeiten eröffnen würde.
Es muss
jedoch darauf hingewiesen werden, dass in den Jahren 1982 bis 1984 in deutschen
Kernkraftwerken insgesamt 427 Störfälle registriert wurden. Dabei handelte es
sich um einen Störfall der schwersten Kategorie A, 84 Störfälle der
mittelschweren Kategorie B und 342 Störfälle der Kategorie C. 123 Störfälle
waren auf Komponenten- und Bauteilversagen, 103 auf Bedienung, Wartung,
Reparatur und Montage zurückzuführen. Mehr als 190 Störfälle jedoch hatten
andere Ursachen oder die Ursache blieb unbekannt. Dabei muss beachtet werden,
dass die Atomindustrie aufgrund von Reaktorsicherheitsstudien davon ausgeht,
dass ein GAU mindestens alle 10.000 Jahre auftritt. Was jedoch bei der
öffentlichen Kundgabe solcher Berechnungen in aller Regel verschwiegen wird, ist
die Tatsache, dass es sich dabei um 10.000 Reaktorbetriebsjahre handelt, von
denen mittlerweile mehr als 3000 abgelaufen sind. Nach der Zahl der in Betrieb
befindlichen Atomkraftwerke werden somit innerhalb weniger Jahre 10.000
Reaktorbetriebsjahre erreicht. Darüber hinaus ist der Hinweis auf diese 10.000
Jahre ein propagandistischer Missbrauch statistischer Ergebnisse. Seriöserweise
müsste die Öffentlichkeit darüber informiert werden, dass ein derartiger
GAU
innerhalb von 10.000 Reaktorbetriebsjahren mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit auftritt, nur der Zeitpunkt und der Ort seines Auftretens
selbstverständlich nicht prognostiziert werden kann.
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